Praxisprofil

 

­

Ich möchte Menschen mit naturheilkundlichen und TCM Behandlungsweisen helfen, ihre zum Teil akuten oder chronisch bestehende Beschwerden zu lindern oder zu heilen.

Dabei ist mir wichtig, den Menschen ganzheitlich zu sehen, d.h. den Menschen als Einheit von Körper- Seele und Geist wahrzunehmen und auch entsprechend zu behandeln.

Ein wichtiger Schlüssel zur Heilung sehe ich darin, Patienten bei der Aktivierung ihrer Selbstheilungskräfte zu unterstützen.

Hier stehen mir zahlreiche Behandlungsmethoden zur Verfügung, die ihren Ursprung in der Naturheilmedizin und Komplementärmedizin (früher Alternativmedizin) haben.

Ich arbeite grundsätzlich nicht gegen die Schulmedizin, sondern sehe meine Aufgabe darin, diese zu ergänzen, zu unterstützen und naturheilkundliche Behandlungsverfahren (TCM,Massagen,Psychotherapie,Homöopathie usw.einzusetzen, wo immer es möglich ist.

 

Informationen die Sie interessieren können

 

Komplementärmedizin

 

der Begriff Komplementärmedizin umfaßt alle Methoden oder Präparate die ergänzend zur konventionellen oder Schulmedizin eingesetzt werden.

Es ist ein bevorzugt verwendeter Oberbegriff für viele Verfahren z.B. Naturheilkunde,Trad. Chin. Medizin, Akupunktur, Massagen, Reflex-zonen Therapien, Phytotherapie: Tee, Pflanzensäfte, Fertigpräparate, Ernährungstherapie, Mykotherapien (Heilpilztherapeutika) usw.

 

Abgrenzung

 

Die Komplementärmedizin grenzt sich von der Alternativmedizin dadurch ab,daß sie nicht den Anspruch hat schulmedizinische Verfahren zu ersetzen. Die Komplementärmedizin sucht durch das gemeinsame Wirken mit der Schulmedizin Synergieeffekte zu erreichen.

 

Schweigepflicht

 

Die Heilpraktikerin, der Heilpraltiker ist verplichted die Schweigepflicht §203 StGB zu wahren.

Die Schweigepflicht erstreckt sich auf alles was die Heilpraktikerin in Ausübung ihres Berufes erkennt, erfährt, festellt oder zufällig entdeckt.

Eine Entbindung von der Schweigepflicht kann nur durch den Patienten in schriftlicher Form erfolgen.

Die Schweigepflichtendet weder durch Beendigung der Behandlung noch mit dem Tod des Patienten.

Ich unterliege auch Angehörigeerfolgt in meiner Praxisn der Schweigepflicht.

 

Kosten für Heilpraktikerleistungen

 

Die Heilpraktikerleistungen werden von privaten Kranken-und Zusatzversicherungen (je nach Vertrag) sowie Beihilfen ganz oder teilweise übernommen.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Heilpraktikerkosten nicht.

Ich rechne grundsätzlich, wenn nicht andere Vereinbarungen getroffen werden,

nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker = GebüH ab.

Die Honorarzahlung erfolgt in meiner Praxis vor Ort direkt nach der Behandlung als Barzahlung.

Sie erhalten grundsätzlich eine Quittung oder auf Wunsch eine Rechnung (für die Private Krankenvers., Zusatzvers., Beihilfe etc.)

auf Basis der Leistungsziffern der GebüH mit Diagnose.